Warum wir über die Covid-Zeit sprechen sollten.

Die „Impfung“

Als die sogenannte „Impfung“ gegen das Covid-19 Virus Ende 2020, Anfang 2021 eingeführt wurde, war aus den Fachinformationen von Pfizer und Moderna unmissverständlich ersichtlich, dass das Produkt nicht darauf untersucht worden war, ob es vor Übertragung und Ansteckung schützt. Aus diesem Grunde musste angenommen werden, dass der neue „Impfstoff“ weder vor Übertragung noch vor Ansteckung anderer schützt. Als dies die Pfizer Direktorin vor dem Sonderausschuss der Europäischen Union am 11. Oktober 2022 bestätigte, wurde diese Information entweder von den Medien und Behörden unterschlagen oder sie wurde als Neuigkeit verbreitet, was beides problematisch ist. Es war keine Neuigkeit. Jeder Arzt, jede Ärztin, jeder Wissenschaftler, jede Wissenschaftlerin, der/die die Fachinformation von Pfizer gelesen hatte, wozu man von Berufs wegen verpflichtet gewesen wäre, musste dies wissen. Desgleichen wäre es keine Zumutung gewesen, dass Wissenschaftler und Ärzte sich über die öffentlich zugängliche Studie von Pfizer wie es sich mit der getesteten Wirksamkeit der „Impfung“ verhält kundig gemacht hätten. (Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine through 6 Months - PubMed (nih.gov)) Über die mittelfristigen und langfristigen Nebenwirkungen der „Impfung“ war so gut wie nichts bekannt, was die Pharmaindustrie auch einräumte und in den entsprechenden Fachinformationen publizierte. Anfang 2021 hatte die damalige Generalsekretärin und Leiterin des Rechtsdienstes der FMH, Fr. Ursina Pally Hofmann dazu in der Schweizerischen Ärztezeitung einen Beitrag publiziert mit dem Titel „Covid-19-Impfung: Haftung und Patientenrechte“. Dort machte sie darauf aufmerksam, dass die für eine „Impfung“ von Patienten verantwortlichen Ärzte und Ärztinnen die Betroffenen umfassend auch auf die nicht bekannten Risiken aufmerksam machen müssen. (Was Sie über den Covid-19 Impfstoff von Pfizer-BioNTech wissen sollten (wylervanlaak.ch))
Die meisten „Geimpften“ in meinem Freundes- und Bekanntenkreis sind zudem wenige Monate nach der Impfung mindestens einmal klinisch relevant an „Corona“ erkrankt. (Fieber, Husten, Schnupfen, Bettlägrigkeit). Ansteckend ist man jeweils zwei Tage bevor die ersten Symptome auftreten.
Im November 2021 räumte schliesslich selbst Bill Gates, der die „Impfung“ stark beworben, in diese zich Millionen investiert und finanziell enorm profitiert hatte, öffentlich ein, dass die „Impfstoffe“ die Ausbreitung von Covid nicht verhinderten. (PolicyExchangeUK, „Bill Gates Speaks to Rt Hon Jeremy Hunt MP in Exclusive Policy Exchange Interview“, YouTube, 00:27:58, Nov. 5, 2021, https://www.youtube.com/watch?v=CZplF4qdwII.)

Was geschah in der Schweiz nach Einführung der „Impfung“?

Es fanden sich Ärzte und Wissenschaftler, die gegenüber den Behörden und gegenüber der Bevölkerung den Mythos verbreiteten die „Impfung“ schütze vor Ansteckung und Übertragung und die damit die wissenschaftliche „Wahrheit“ in ihr Gegenteil verkehrten. Die Behörden stützten sich zudem einseitig auf eine Wissenschafts- und Ärztegruppe ab, die die Doxa vertraten die Impfung sei „wirksam und sicher“. Sie appellierten an das soziale Gewissen der Bevölkerung sich „impfen“ zu lassen, weil sie damit ihre Mitmenschen schützen würden. „Ungeimpften“ drohte der soziale Ausschluss bis zur Überlegung von Politikern „Ungeimpfte“ von der medizinischen Versorgung auszuschliessen. So vertrat die damalige Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich Natalie Rickli in einem Interview mit dem Tages Anzeiger vom 31.8.21 die Auffassung: „Wer Impfgegner ist, der müsste eigentlich eine Patientenverfügung ausfüllen, worin er bestätigt, dass er im Falle einer Covid-Erkrankung keine Spital- und Intensivbehandlung will. Das wäre echte Eigenverantwortung.“ Und an anderer Stelle meinte sie, diejenigen, die sich nicht impfen lassen würden, seien dafür verantwortlich, dass noch Massnahmen wie die Maskenpflicht bestünden und „Sie belasten das Gesundheitswesen. Wer verantwortlich handelt, der will das nicht, sondern lässt sich impfen.“ Zu diesem Zeitpunkt waren weniger als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung „geimpft“. Wenn sich also in den Spitälern mehr „Ungeimpfte“ als „Geimpfte“ befanden, spiegelte das nur den Impfstatus der Bevölkerung wieder, und zeigte, dass sowohl die Geimpften wie auch die Ungeimpften schwer erkranken können. In den Medien und auf Seiten der Behörden wurde darauf aufmerksam gemacht, dass sich unter den Ferienrückkehrern Ende August 21 viele Infizierte und Erkrankte befänden. Namentlich wurde kolportiert, dass die Ferienrückkehrer aus dem ehemaligen Jugoslawien, Kosovo und Nordmazedonien sowie Albanien, eine Population mit auffallend niedriger Impfquote sei, die die Intensiv- und Spitalbetten bevölkern würden. Hierzu ist folgendes zu sagen: Inzwischen war bekannt, dass die sogenannte Impfung weder vor schwerer Erkrankung noch vor Tod schützt. Wen es trifft, konnte man nicht vorhersagen. Auf den Intensivstationen war nicht immer bekannt, wer „geimpft“ und wer „ungeimpft“ ist. Sagen wir in der kosovarisch, albanischen Bevölkerungsgruppe seien fiktiv 20% geimpft und 80% ungeimpft gewesen. Wenn von 100 Personen 4 „Geimpfte“ und 16 „Ungeimpfte“ ins Spital müssen, oder in Intensivbehandlung, spiegelt das ebenso nur die Impfrate wider. Und es versteht sich von selbst, dass sich dann mehr „Ungeimpfte“ im Spital befinden als „Geimpfte“, ohne dass dies irgendetwas aussagt über die „Wirksamkeit“ der „Impfung“. (siehe dazu auch zum Urteil der Verwaltungsgerichts Zürich vom 11.7.2024 weiter unten in diesem Beitrag) Wahrscheinlich ist aber, dass das Virus unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in unterschiedlicher Weise, ob „geimpft“ oder „ungeimpft“ beeinträchtigen kann. Dieses Covidvirus arbeitet bis heute mit vielen uns unbekannten Variablen.
In einem Sonntalk von Tele Züri im Dezember 2021, zog die damalige Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel in Betracht eine Impfpflicht für über 65-Jährige einzuführen und sie zog in Erwägung, dass Ungeimpfte in einer Triagesituation auf den Intensivstationen hintanstehen sollten. „Entweder sagt man ja zur Impfung oder man sagt ja zur Krankheit.“

So haben nicht wenige verantwortliche Politiker an der Sache vorbei in der Bevölkerung sozialen Unfrieden geschürt.
Heute berufen sich die Verantwortlichen, diejenigen, die überhaupt bereit sind über die „Coronazeit“ zu sprechen darauf, man habe in aller Eile handeln und sich eben auf die Fachleute abstützen müssen. Dem ist entgegenzuhalten:

  1. Es gab von Anfang an sehr sachliche und fachlich fundierte Einwände gegen die „Covidimpfung“.
  2. Es gab ausreichende öffentlich zugängliche wissenschaftliche Informationen, in der sich renommierte Wissenschaftler kritisch zur „Impfung“ äusserten. So habe ich z.Bsp. auf meiner Website (Covid-19 — Wyler van Laak) eine Vielzahl solcher wissenschaftlicher Grundlagen ausgearbeitet und für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht und diese Informationen auch breit innerhalb der Schweiz verschickt. Desgleichen gab es andere seriöse Ärztepersönlichkeiten wie den Thuner Hausarzt, Dr. med. Daniel Beutler, Facharzt für allgemeine Innere Medizin, Lehrarzt BIHAM Universität Bern, der in diesem Jahr am 6./7. April das „1. CH-Symposium zum gesundheitspolitischen Rückblick und Ausblick 2024; Corona - Fakes und Fakten; Aufbruch zur Aufarbeitung?“; (1. Corona-Symposium der Schweiz (symposium-2024.ch)) auf die Beine stellte. Diese andere wissenschaftliche Perspektive wurde ignoriert und … merkwürdigerweise war es so, dass sich die wissenschaftliche Sichtweise der von den Behörden hinzugezogenen Fachleute punktgenau mit der wissenschaftlichen Sichtweise derjenigen Fachleute deckte, die in Westeuropa und Amerika von den Behörden herangezogen wurden. Ebenso wie in diesen Ländern wurden auch in der Schweiz andere wissenschaftliche Perspektiven ignoriert oder abgewertet. Dies lässt Zweifel daran aufkommen, dass unsere Behörden nur im guten Glauben gehandelt haben. Denn naheliegender wäre darum es dann eigentlich gewesen, dass wenn man mit einer unvorhergesehenen Krise in diesem Fall mit einem in seiner Wirkung noch wenig bekannten neuen Virus konfrontiert ist sowie mit einer ebenfalls neuen „Impfung“, dass man um der Wahrheit möglichst nahe zu kommen die verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven anhört, weil ja noch keiner die „Wahrheit“ wissen kann.

Was taten die Medien?

Die Medien stellten sich entweder unkritisch hinter die Behörden und/oder sie befassten sich mit den spektakulärsten Repräsentanten der „Impfkritiker“. Sie schienen an den zahlreichen sachlichen Erwägungen kein inhaltliches Interesse zu haben, schürten meines Erachtens damit eine Polarisierung in der Bevölkerung und das in Zeiten, wo die Medien aller Couleur immer wieder ihre grosse Abneigung gegen „extremistische“ Positionen betonen. Haben in den Medien die sachlichen Erwägungen der „Impfkritiker“ Raum eingenommen? Definitiv nicht. Bevorzugt wurde das Spektakel.

Das Alba Festival

Am 11.7.2024 entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, dass die Justizdirektion des Kantons Zürich mit ihrem Rückzug für die Bewilligung des Alba Festivals 2021, vorgesehen am Wochenende 4. und 5. September 2021 rechtswidrig gehandelt hat. Das Gericht stützte sich dabei auf das Diskriminierungsverbot der europäischen Menschenrechtskonvention. Die Justizdirektion des Kantons Zürich hatte u.a. argumentiert, „dass die Impfquote in dieser Bevölkerungsgruppe (gemeint waren Mitbürger aus Albanien und dem ehemaligen Jugoslawien) zu tief ist um in der derzeitigen epidemiologischen Lage eine solche Grossveranstaltung verantworten zu können.“ (4.3. des Urteils) Bezüglich der Impfquote im Kosovo und in Nord Mazedonien stützte sich die Justizdirektion abgestützt auf das entsprechende Urteil auf eine „Mutmassung“ der Swiss National Covid-19 Taskforce. Das Gericht schreibt in seinem Urteil: „Für die Aussagen, dass die Impfquote unter den Ferienrückkehrern, die anschliessend hospitalisiert wurden, sowie in der hiesigen albanisch-stämmigen Bevölkerung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung generell wesentlich tiefer sei, beruft sich der Beschwerdegegner (die Justizdirektion des Kantons Zürich; Anmerkung der Referentin) ebenfalls nicht auf statistische Daten, sondern auf ein Zeitungsinterview mit dem Chefarzt der Herzchirurgie des Triemlispitals (…) und auf „Kennerinnen und Kenner der albanischen Gemeinschaft“, die in einem Zeitungsartikel anonym zitiert worden waren…“ (5.2.1 des Urteils) Die Vertreter des Alba Festivals hatten ein 3G (geimpft, getestet, genesen) Konzept vorgelegt. Neben der angesprochenen Problematik der „Impfquote“ hatte die Justizdirektion des Kantons Zürich auch argumentiert, dass die Ergebnisse der „Covidtests“ nicht zuverlässig seien (II des Gerichtsurteils) (damit hatte die Justizdirektion durchaus recht. Das Problem ist nur, dass andernorts gegenüber der Bevölkerung diese Argumentation nicht geltend gemacht wurde.)
Der Kanton Zürich hatte die Zurich Pride mit einem Publikum von mehr als 20‘000 Personen am 4. September 2021 als politische Kundgebung zugelassen. Anders als beim Alba Festival war für diese politische Kundgebung kein 3 G Konzept notwendig. Sie galt als politische Veranstaltung und so hatten alle Personen, die teilnehmen wollten ohne Einschränkung Zugang. Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss: „Die Beweisführung des Beschwerdegegners (die Justizdirektion des Kantons Zürich) betreffend die angeblich überproportional hohe Ansteckungsrate und die tiefe Impfquote der voraussichtlichen Teilnehmerschaft des Alba Festivals 2021 beruhte nur zu einem geringen Teil auf belastbaren Daten und zu einem grösseren Teil auf einer Kette von Anekdoten, Mutmassungen und Vermutungen.“ (5.2.3. des Urteils)

Die Vertreterin der Zürcher Justizdirektion, die Regierungsrätin Jacqueline Fehr, meinte zu diesem Urteil: „Niemand verliert gerne vor Gericht auch ich nicht. Trotzdem bin ich froh über dieses Urteil. Es ist gut zu wissen, dass das Zürcher Verwaltungsgericht bei Fragen der Diskriminierung einen strengen Massstab ansetzt.“ Immerhin; denn was wir sonst von den Verantwortlichen, von Ärzten und Wissenschaftlern, die sich damals exponierten und von den Behördenvertretern zur „Covidzeit“ zu hören bekommen ist meines Erachtens ein Trauerspiel und Ausdruck eines schweren politischen und auch menschlichen Versagens.

Die Auswirkungen auf das zwischenmenschliche Zusammenleben

Und hier bin ich bei einem wichtigen Aspekt meines Beitrags angelangt: Es geht um die menschlichen Auswirkungen der Covidkrise auf das Zusammenleben in der Schweiz. Es sind Auswirkungen, die bis heute spürbar sind, aber nicht thematisiert werden. Es scheint als wollten die meisten Menschen unseres Landes mit dem Thema nichts mehr zu tun haben wollen, „Schwamm drüber“, einschliesslich der damit verbundenen zwischenmenschlichen Risse, die entstanden und bis heute nicht gekittet sind. So erkläre ich mir auch, dass die so dringend benötigte „Aufarbeitungsinitiative“ mangels Zustandekommen der Stimmen nun in eine Petition umgewandelt werden musste.

Dabei:

Angetrieben von vielen Politikern, Wissenschaftlern und vor allen Dingen den Medien ist damals eine Unerbittlichkeit in der Polarisierung zwischen Menschen entstanden, die so im grossen Stil für die Schweiz unüblich ist. Sachliche Vertreter im Bereich der Ärzte und Wissenschaftler, die der gängigen Doxa nicht folgten, wurden von den Medien weitgehend ignoriert. Der Begriff des „Verschwörungstheoretikers“ ersetzte die sachliche Auseinandersetzung. Wer als „Verschwörungstheoretiker“ gebrandmarkt wurde, dessen Publikationen sollte man erst gar nicht lesen. Davon betroffen waren etliche sachlich argumentierende Ärzte, Wissenschaftler und Politiker im In- und Ausland. Würde diese Art und Weise des Dialogs und der Auseinandersetzung zum genuinen Charakter der Schweiz gehören; es gäbe die Schweiz mit ihren vier Sprachen und den verschiedenen kulturellen Grundlagen sowie mit ihrer direkten Demokratie nicht. Historisch betrachtet versuchen die Schweizer trotz bestehender und auch erwünschter politischer Differenzen immer wieder konsensuelle Lösungen zu finden. Dies ist für den Fortbestand unseres Landes existenziell.

Ich selber, die ich mich nicht habe „impfen“ lassen, bin persönlich ein Verfechter der bewährten seuchenhygienischen Vorsorge. In der „Covidzeit“ hatte ich das Privileg Zugang zu medizinisch einwandfreien Masken zu haben, in meiner Ausbildung in der Chirurgie habe ich auch gelernt wie man sich „die Hände richtig wäscht.“ Bis heute bin ich zumindest soweit ich das weiss, nicht an Covid erkrankt und habe mit Erfolg darauf achten können andere Menschen nicht zu gefährden. Aber was hat sich in dieser Zeit nicht alles abgespielt? In der grossen Freizeitanlage, wo ich aus gesundheitlichen Gründen wegen eines angeborenen Hüftleidens regelmässig schwimmen ging, war der beheizte Aussenschwimmkanal (von aussen zugänglich), vor der „Impfung“ für Abonnenten geöffnet, auch in Zeiten, wo das Schwimmen im Hallenbad im Rahmen der Massnahmen verboten war. So bestand die Möglichkeit für mich zu schwimmen und gleichzeitig im Jahr vor der Impfung die wie auch immer gearteten Massnahmen des Bundes einzuhalten. Nachdem nun die „Impfung“ eingeführt wurde, wurde dieser Aussenschwimmkanal für „Ungeimpfte“ geschlossen. Dafür bestand von Seiten der bundesrätlichen Verordnung keinerlei Notwendigkeit. Aber die Vertreter der Freizeitanlage wollten sich wohl als „gute Bürger“ erweisen und die Bevölkerung mit ihrer „Tat“ auffordern sich impfen zu lassen. Ich versuchte mich mit den Verantwortlichen in Verbindung zu setzen, wies daraufhin, dass ich Ärztin sei und brachte sachlich meine Argumente einschliesslich meines medizinischen Wissens vor. Ich machte auch auf meine gesundheitliche Problematik aufmerksam. Die Antwort war ein Link zur Website des BAG verbunden mit der Aufforderung mich impfen zu lassen. Dann könnte ich auch die Freizeitanlage besuchen.
Eine Mitarbeiterin der Freizeitanlage empörte sich angesichts meiner Erwägungen, dass der Aussenschwimmkanal doch im Rahmen der Massnahmen liege und für keinen eine Gefahr darstelle: „Das fehlte noch, dass Geimpfte und Ungeimpfte in einem Becken zusammenschwimmen.“
Vereine durften eine Zeitlang noch ein Hallenbad besuchen. Die Personen, die ich ansprach, ob sie mit mir einen Verein gründen wollen, wozu es in der Schweiz nur drei Personen braucht, antworteten mir ohne Zögern „es gibt nur eins, sich impfen lassen.“
Eine Freundin von mir fragte bei verschiedenen Aquafit Gruppen einiger Schwimmbäder nach, ob ich mich dort anschliessen könnte, weil auch diese Gruppen noch zugelassen wurden und ob ich während die Aquafit Gruppe stattfindet, meine Schwimmübungen machen dürfe angesichts meines Hüftleidens; natürlich gegen Verrechnung. Auch hier fand sich keiner der zustimmte obwohl auch dies im Rahmen der „Massnahmen“ noch erlaubt gewesen sei.
Eine Bekannte von mir, geimpft, absolvierte eine grundlegende Weiterbildung, bei der die Persönlichkeit der Teilnehmer eine besonders wichtige Rolle spielt. Sie setzte sich öffentlich dafür ein, dass an dieser Weiterbildung auch „Ungeimpfte“ (getestet) ad personam teilnehmen könnten. Sie wurde von der Ausbildungsleiterin beiseite genommen und diese sagte ihr, sie habe einen sehr guten Ruf, warum sie diesen Ruf aufs Spiel setzen wolle indem sie sich für die „Ungeimpften“ einsetze.
Eine mir bekannte Mutter zweier schulpflichtiger Kinder wurde von der Lehrerin eines ihrer Kinder angerufen und aufgefordert sich „impfen“ zu lassen, da sie sich andernfalls unverantwortlich verhalten und das Leben anderer Menschen gefährden würde.
Andere „Ungeimpfte“ erlebten Ähnliches oder noch dramatischere Formen der Ausgrenzung, Beschimpfungen und Abwertung sowohl im Freundeskreis wie auch in der Familie.

Es gab auch die andere Seite.

In einem Fremdsprachenkurs, den ich besuchte, bemühten sich die Teilnehmer einen Weg zu finden, dass ich ad personam an dem Kurs teilnehmen konnte, ohne, dass die „Massnahmen“ dadurch verletzt würden. Und es wurde ein Weg gefunden.
Es gab Menschen in meinem Umkreis, die es nicht ertragen konnten, ihre Eltern im Altersheim oder in ihren Wohnungen der quälenden Isolation zu überlassen und die sich entschieden ihre Eltern vorübergehend bei sich für diese Zeit aufzunehmen.

Wir Menschen haben auch in herausfordernden Zeiten einen Spielraum.

Nicht jeder will Verordnungen und Gesetze zu übertreten. Und meistens ist das auch nicht nötig. Im Allgemeinen finden sich Möglichkeiten Herausforderungen mitmenschlich zu lösen. Angesichts der Stimmung, die von Teilen der Politik, von den Medien, vielen Wissenschaftlern und Ärzten verbreitet worden war, wurden jedoch eher die Menschen zum Handeln aufgefordert, die in diesen schwierigen Zeiten eine Gelegenheit sahen sich obenauf zu schwingen und lang gehegten (im Allgemeinen zum Glück nicht ausgelebten) Gefühlen von vorauseilendem Gehorsam auf Kosten anderer, Wut, Ärger, Neid, Abwertung gegenüber den Mitmenschen endlich „legitimiert“ freien Lauf lassen zu können. So gelang es innert weniger Monate eine für die Schweiz in diesem Ausmass untypische Feindseligkeit zwischen den Menschen zu säen. Das direktdemokratische System der Schweiz, auf dessen Grundlage es den „Massnahmekritikern“ gelang dreimal bis zu 40% der Stimmen hinter sich zu vereinen, verhinderte Schlimmeres.

Und hierüber müssen wir sprechen im kleinen und im grossen Kreis.

Wie war es möglich in so kurzer Zeit unser Land menschlich so ins Wanken zu bringen? Ein Land, in dem es Tradition ist, dass auch Vertreter politisch voneinander weit entfernte Standpunkte miteinander sprechen und versuchen einen nicht immer optimalen, aber konsensuellen Weg zu finden. Der Schaden ist angerichtet. Wir sollten versuchen ihn zu lindern. Es ist nicht gesagt, dass es sich bei der nächsten Krise um eine Pandemie handelt. Es kann auch etwas ganz anderes sein. Und es wäre von Vorteil, wenn die Schweiz sich ihrer Traditionen bewusst bleibt. Hierzu gehört meines Erachtens nicht nur die politische Neutralität der Schweiz, sondern damit verbunden auch eine Kohärenz im Zusammenleben, die es ermöglicht den Kontakt zum Gegenüber, welcher eine andere Meinung hat nicht abzubrechen, sondern mit ihm im Gespräch zu bleiben, zumindest solange das Gegenüber keine Gewalt anwendet, Gewalt androht oder sich einer anderen schwerwiegenden Straftat schuldig gemacht hat. Wenn Menschen Autoritäten „nachgelaufen“ sind und sich das später als Fehler erweist, sind sie hernach oft beschämt. Scham bedeutet eine innerliche Erstarrung und ungerechtfertigte Scham kann den Dialog und die Verständigung nachhaltig behindern. Jeder der Wissenschaft und Behörden „geglaubt“ hat und sogar jeder, der seinen positiven menschlichen Spielraum nicht ausgenutzt, sondern sich aufgeschwungen hat andere zu belehren und auszugrenzen, kann heute wieder versuchen mit seinem Gegenüber ins Gespräch zu kommen. Denn der Bürger/die Bürgerin trägt ursächlich nicht die Schuld am Desaster. Und eine Entschuldigung, die vom Gegenüber entgegen genommen wird kann für alle Beteiligten eine grosse Erleichterung sein. Ein versöhnliches Gespräch kann dazu beitragen, dass wir es in einer nächsten „Krise“ besser machen. Wir werden vielleicht auch da die Zusammenhänge und Ursachen dieser Krise nicht alle direkt verstehen können und richtig einordnen, aber wir alle können dafür sorgen, dass trotz aller Differenzen die mitmenschlichen Beziehungen bestehen bleiben und wir uns nicht gegenseitig in die Isolation treiben. Denn die Auflösung von menschlichen Beziehungen gefährdet in ganz unmittelbarer Weise das Zusammenleben im Kleinen und im Grossen.

„Auch die Vorstellungskraft ist eine ziemlich seltene Gabe. Der Grossteil unseres Volkes wird in den kommenden Jahren nicht darüber nachdenken wollen – nicht mehr als 1920, 1930 oder sogar später noch -, ob und wie das Land neuerdings bedroht werden könnte. Was wir, vor allen Dingen seit 1933, getan haben, um es aufzurütteln, um an sein Gewissen und an seine Wachsamkeit zu appellieren, wird immer wieder neu zu tun sein.“

General Henri Guisan; Letzter Armeerapport, K.P. in Jegenstorf, 1945, (zitiert nach Wikipedia).

Catja Wyler van Laak, September 24